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Teilnahme-Regeln

Ziele und Organisation des Lechfelder Tauschring-Systems

Das Lechfelder Tauschring-System ist ein Tauschring für Dinge und Dienste. Der Tausch wird bargeldlos durchgeführt und auf Verrechnungskonten dokumentiert. Ziel ist die Nutzung brachliegender Fähigkeiten und die möglichst unmittelbare Zusammenführung von Fähigkeiten und Bedarf der Teilnehmer im regionalen Umfeld.

Betrieben wird das Lechfelder Tauschring-System von einer Kerngruppe, die die organisatorischen Arbeiten, wie die Erstellung der Marktzeitung, Verwaltung der Teilnehmer, Verbuchung der Tauschvorgänge auf den Teilnehmerkonten etc. durchführt.

Das Lechfelder Tauschring-System ist nicht gewinnorientiert; die Gebühren decken nur die tatsächlichen Kosten.

Beginn und Ende der Teilnahme

Teilnehmen kann jede Person, Firma oder Organisation, die willens ist, einen Austausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich; der Teilnehmer muss dies der Tauschring-Zentrale mitteilen und soll zuvor sein Verrechnungskonto auf “Null” bringen. Ist dies nicht möglich, so ist mit der Tauschring-Zentrale eine andere Regelung für den Ausgleich zu finden.

Verrechnungseinheit

Die Verrechnungseinheit heißt “Talente”. 20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar.

Konten

Jeder Teilnehmer erhält ein Konto bei der Lechfelder-Tauschring-Zentrale. Auf diesem Konto werden die Austauschvorgänge zwischen den Teilnehmern dokumentiert. Alle Konten beginnen bei “0”. Die Mitteilung an die Tauschring-Zentrale über Austauschvorgänge erfolgt über sog. “Tauschring-Schecks”. Der Empfänger der Dienstleistung übergibt dem Tauschpartner einen ausgefüllten und unterschriebenen Tauschring-Scheck; dieser reicht ihn bei der Tauschring-Zentrale ein.

Die auf den Verrechnungskonten verbuchten Werte stellen ausschließlich “moralische” Guthaben bzw. Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden.

Überziehungsrahmen

“Soll” und “Haben” werden nach oben und unten begrenzt auf 300 Talente. Hiermit erhält jeder Teilnehmer die Möglichkeit, Angebote des Tauschring-Systems in Anspruch zu nehmen, ohne vorher selbst ein Guthaben auf seinem Verrechnungskonto zu haben.

Alle “Guthaben” und “Sollstände” sind zinsfrei.

Gebühren

Jahresbeitrag € 5,-.

Die vierteljährlich erscheinende Marktzeitung wird gegen einen Unkostenbeitrag von € 1,- abgegeben. Die Ergänzungsausgaben werden kostenlos abgegeben.

Für die Verwaltung der Konten wird pro Konto und Quartal ein Betrag von 3 Talenten abgebucht und dem Tauschring-System gutgeschrieben.

Haftung

Das Lechfelder-Tauschring-System übernimmt keine Verantwortung für den Wert und die Qualität der gehandelten Dienstleistungen und Waren.

Transparenz/Vertraulichkeit

Jedes Mitglied ist berechtigt, die Kontosalden und den Umsatz der anderen Mitglieder einzusehen; mit der Teilnahmeerklärung willigt der Teilnehmer zur Weitergabe dieser Daten ein.

Das Lechfelder-Tauschring-System versichert, dass Teilnehmer-Informationen nur zu Zwecken des Tauschring-Systems an andere Teilnehmer weitergegeben werden.

Die Marktzeitung darf nur an Teilnehmer des Tauschring-Systems weitergegeben werden; eine Einsicht durch Außenstehende ist selbstverständlich möglich.

Steuern

Die Teilnehmer sind für eine evtl. Besteuerung ihrer Transaktionen/Guthaben selbst verantwortlich; Das Lechfelder-Tauschring-System ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen.

Verschiedenes

Die Lechfelder-Tauschring-Zentrale behält sich vor, einen Guthabentransfer als unangemessen zurückzuweisen.

Einträge in die Marktzeitung, die den Grundsätzen des Tauschring-Systems widersprechen, können zurückgewiesen werden.

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